AGB

Die kompletten Bedingungen für die unentgeltliche Aufnahme in die Kommunikationsverzeichnisse der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG finden Sie hier als PDF-Download.

Bedingungen für die unentgeltliche Aufnahme in die Kommunikationsverzeichnisse der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG

§ 1 Begriffsbestimmungen
  1. Standardeinträge: Die diesen kostenfreien Einträgen zu Grunde liegenden Datensätze werden RÖSER von der DeTeMedien, Wiesenhüttenstr. 18, 60329 Frankfurt oder anderen Telekommunikationsanbietern gemäß § 47 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Verfügung gestellt. RÖSER hat auf den Inhalt dieser Datensätze keinen Einfluss.
  2. Verlagsgrundeinträge: Die diesen kostenfreien Einträgen zu Grunde liegenden Datensätze gemäß § 47 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden von RÖSER oder Partnerfirmen selbst erhoben.
§ 2 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Nutzungsbedingungen. Sie regeln in Verbindung mit dem TKG die Aufnahme des Datensatzes des Nutzers in eine Datenbank der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG, (im Folgenden: RÖSER). Diese RÖSER-Datenbank stellt eine Quelle für Print- und elektronische Auskunftsmedien (im Folgenden: Verzeichnisse) dar.
  2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung ist durch RÖSER ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden.
  3. Diese Vertragsbedingungen gelten für die unentgeltliche Aufnahme in alle Verzeichnisse von RÖSER, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bedingungen für einzelne Verzeichnisse etwas anderes ergibt.
§ 3 Vertragsschluss
  1. Angebote von RÖSER zur Aufnahme des Datensatzes des Nutzers in die RÖSER-Datenbank sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
  2. Wenn die Eintragung des Nutzers über die RÖSER-Homepage erfolgt, stellt das dortige Eintragungsformular eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar. Mit dem Betätigen der Schaltfläche „Senden“ macht der Nutzer Röser ein Angebot zur unentgeltlichen Aufnahme in die Kommunikationsverzeichnisse der Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG.
  3. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Aufnahme des Datensatzes des Nutzers in die Verzeichnisse von RÖSER zustande.
  4. Bedingung für einen Vertragsschluss ist, dass der Interessent gemäß § 4 Abs. 4 dieser Vertragsbedingungen regional einem Gebiet zuordenbar ist, für das RÖSER Verzeichnisse herausgibt1. Mit einem solchen Gebiet nicht zuordenbaren Personen ist RÖSER ein Vertragsschluss leider nicht möglich.
§ 4 Leistungen von RÖSER

RÖSER nimmt den Datensatz des Nutzers im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten in die RÖSER-Datenbank auf und erbringt unentgeltlich als freiwillige verlegerische Serviceleistung die nachfolgend beschriebenen Leistungen.

  1. Aufnahme des Datensatzes:
    Der veröffentlichte Datensatz besteht grundsätzlich aus dem Namen, der Rufnummer und nach Wunsch der Anschrift des Nutzers. Daneben kann RÖSER zusätzlich E-Mail-Adresse, Homepage des Nutzers sowie weitere Daten in den Datensatz aufnehmen.
  2. Veröffentlichung des Datensatzes
    1. Der Datensatz wird als kostenfreier Verlagsgrundeintrag – gegebenenfalls als Ersatz für den kostenfreien Standardeintrag – zur Veröffentlichung
      • in gedruckten Verzeichnissen (z.B. DasÖrtliche, DasTelefonbuch, GelbeSeiten) und
      • in elektronischen Medien (z.B. Internetauskunft www.dasoertliche.de, www.dastelefonbuch.de, www.gelbeseiten.de)
      aufgenommen.
    2. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen (Zeichenfelder) begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszusätze zur Verfügung. Es können verschiedene Namenszusätze (z.B. Titel [Dipl.-Ing., Dr.], historische Zusätze [Graf, Baronin], Vorsatzworte [von, de] ) oder Rufnummernzusätze (Fax, Tel/Fax) kostenfrei veröffentlicht werden.
      Der Nutzer kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Prägendes Suchkriterium wird – sofern vorhanden – der Familienname sein. Berufs-, Tätigkeits- oder Branchenbezeichnungen können dem Namen bei der Veröffentlichung nicht vorangestellt werden (z. B. wird Rechtsanwältin Müller unter dem Buchstaben „M“ als „Müller, Rechtsanwältin“ veröffentlicht, Architekt Fischer unter dem Buchstaben „F“ als „Fischer, Architekt“).

      Es ist grundsätzlich nicht zulässig, den Namen durch die bloße Aneinanderreihung von Buchstaben, Zahlen- und Sonderzeichenkombinationen, die kein aussprechbares Wort darstellen oder denen anderweitig keine sprachliche Bedeutung zukommt, zu ergänzen, es sei denn der Nutzer legt RÖSER zur Legitimation seiner Namensführung einen durch ein deutsches Gericht ausgestellten Handelsregisterauszug vor.
      RÖSER ist insbesondere zur Veröffentlichung solcher Einträge nicht verpflichtet.
      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung solcher Fantasiebezeichnungen von der Rechtssprechung als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angesehen werden kann.

      Daneben kann eine Berufs- oder Geschäftsbezeichnung pro Datensatz veröffentlicht werden. Dafür stehen maximal 60 Schreibstellen zur Verfügung. Als Berufsbezeichnungen gelten anerkannte Berufe, Berufsarten oder zugehörige Spezialisierungen, Amtsbezeichnungen und Dienstgrade, Angaben über Mitgliedschaft in Parlamenten des Bundes, der Länder, der Kreise oder der Städte und Kommunen. Die Geschäftsbezeichnung kennzeichnet das Geschäft oder den Betrieb eines Unternehmens (z.B. Orthopädiefachgeschäft, Gärtnerei, Autovermietung). Unter Berufs- und Geschäftsbezeichnungen fallen keine Produkt-, Marken-, Dienstleistungs- oder Fantasiebezeichnungen. Bei nicht standortgebundenen Anschlüssen (z.B. bei Mobilfunkanschlüssen oder virtuell geschalteten Rufnummern) wird im Datensatz als Eintragsadresse nur die tatsächliche Anschrift des Nutzers aufgenommen, die in einem der Regelung des § 3 Abs. 3 entsprechenden Gebiet liegen muss.

      RÖSER ist berechtigt, die Angaben des Nutzers entsprechend anzupassen oder die
      Aufnahme des Datensatzes zu unterlassen, wenn den hier aufgeführten Grundsätzen nicht entsprochen wird.

      Hierzu erklärt der Nutzer sein Einverständnis.
    3. Eine Weitergabe des Datensatzes an telefonische Auskunftsdienste (Voice-Auskunft) erfolgt nicht.
    4. Der Nutzer kann der Aufnahme bzw. Veröffentlichung seines Datensatzes jederzeit ganz oder teilweise widersprechen. Er hat hierbei die unter § 7 (Kündigung) vorliegenden Hinweise zu den jeweiligen Medien zu beachten.
    5. Eine Inverssuche (Rückwärtssuche anhand der Rufnummer des Nutzers) in den elektronischen Verzeichnissen aufgrund des in der RÖSER-Datenbank enthaltenen Datensatzes erfolgt nur, wenn der Nutzer dieser nicht widerspricht (vgl. § 105 Abs. 3 TKG).
    6. Mit Einwilligung des Nutzers können die Datensätze von RÖSER auch an Internet-Suchmaschinen oder Herausgeber anderer als der unter Nummer 1. dieses Absatzes aufgeführten Verzeichnisse weitergegeben werden. Hierzu besteht für RÖSER jedoch keinerlei Verpflichtung. Nr. 3 dieses Absatzes gilt hinsichtlich eines Widerspruchs des Nutzers hinsichtlich der Weitergabe bzw. weiteren Veröffentlichung seines Datensatzes entsprechend. RÖSER wird einen solchen Widerspruch weitergeben, hat allerdings auf den genauen Zeitpunkt der Sperrung bzw. Löschung der Datensätze keinen Einfluss.
    7. Die Form und insbesondere die Art und Weise der Gestaltung der zu veröffentlichenden Einträge wird von den jeweiligen Herausgebern der Verzeichnisse festgelegt. Grundsätzlich wird sich RÖSER dabei an den Regelungen der DIN 5007 (Ordnen von Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln)), der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) und der DIN 31638 (Bibliographische Ordnungsregeln) orientieren.
    8. Kann der Nutzer über den oben beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch.
  3. Bestätigung
    RÖSER behält sich vor, dem Nutzer zur Kontrolle über den aufgenommenen Inhalt des Datensatzes ein Bestätigungsschreiben zu schicken. Dies kann auch per E-Mail erfolgen, falls der Nutzer den elektronischen Kommunikationsweg eröffnet hat. Erhält der Nutzer kein Bestätigungsschreiben, trifft ihn die Obliegenheit, sich an RÖSER zu wenden.
  4. Regionale Zuordnung des Datensatzes:
    Der Datensatz wird entsprechend der regionalen Zuordnung des Nutzers vorbehaltlich der Regelung des § 3 Abs. 3 in einer Region Deutschlands veröffentlicht. Die regionale Zuordnung ergibt sich aus der Anschrift des Nutzers. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von nicht standortgebundenen Rufnummern (z.B. VoIP, Mobilfunkrufnummern). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von der Rechtssprechung Telefonbucheintragungen mit örtlichen Rufnummern als irreführend i. S. d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angesehen werden, wenn der jeweilige Unternehmer in der Gemeinde kein Büro oder keine Geschäftsniederlassung mit eigenem Personal unterhält, oder kein von dem Unternehmer betrauter Subunternehmer in der Gemeinde ortsansässig ist.
  5. RÖSER ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer angegebenen Daten auf Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit zu überprüfen. Der Nutzer trägt hierfür die alleinige Verantwortlichkeit.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
  1. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm gegenüber RÖSER gemachten Angaben allein verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Nutzers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem von ihm angegebenen Datensatz von sich aus zu klären. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Obliegenheiten haftet allein der Nutzer, der RÖSER von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie hierdurch entstehende Schäden und Kosten freistellt.
  2. Falls der Nutzer eine Bestätigung erhält, hat er die Pflicht, diese sorgfältig zu prüfen und Fehler RÖSER unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, seine RÖSER zur Verfügung gestellten Daten ständig aktuell zu halten, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und ggf. der E-Mail-Adresse RÖSER unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Diese Obliegenheit dient ausschließlich der Sicherung der Veröffentlichung aktueller Daten. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der Nutzer mit sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegen RÖSER, die auf der Nichtberücksichtigung der Namens-, Anschrifts- oder Telefonnummernänderung sowie ggf. Änderung der E-Mail-Adresse beruhen, ausgeschlossen.
  4. RÖSER kann den Nutzer zudem per E-Mail kontaktieren, um dem Nutzer die zur Veröffentlichung anstehenden Datensätze zur Kenntnis zu bringen und die Nutzer zu ggf. notwendigen Korrekturen aufzufordern. Hierzu erklärt der Nutzer sein Einverständnis. Ist der Nutzer unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten nicht erreichbar, ist RÖSER nach einem weiteren Versuch der Kontaktaufnahme berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und von einer Veröffentlichung des Datensatzes abzusehen.
§ 6 Haftung
  1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet RÖSER für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RÖSER im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn RÖSER durch einfache Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn RÖSER eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
  4. RÖSER bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
§ 7 Kündigung
  1. Kündigungsfrist:
    Das Vertragsverhältnis ist zum Schluss eines jeden Werktages sowohl von RÖSER als auch vom Nutzer kündbar. Die Kündigung muss RÖSER bzw. dem Nutzer mindestens zehn Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Der Nutzer hat dabei die nachfolgend beschriebenen Bedingungen der unterschiedlichen Medien zu beachten.
  2. Periodisch erscheinende Verzeichnisse (gedruckte Verzeichnisse, CD-Roms, etc.): In periodisch erscheinenden Verzeichnissen kann die Kündigung bzw. der Widerspruch (siehe hierzu § 4 Absatz 2) zur Veröffentlichung des Datensatzes erst bei der nächsten Neuauflage berücksichtigt werden. Der Nutzer hat hierbei zu beachten, dass die Kündigung bzw. der Widerspruch mindestens zehn Werktage vor dem im jeweiligen Verzeichnis benannten Redaktionsschluss zu erfolgen hat.
  3. Elektronische Medien:
    Eine Kündigung bzw. ein Widerspruch wird hierbei innerhalb von zehn Werktagen berücksichtigt.
  4. Wenn auf Wunsch des Nutzers eine Weitergabe der Datensätze an Internetsuchmaschinen oder Herausgeber anderer als der unter § 4 Abs. 2 Nr. 1. dieser Nutzungsbedingungen aufgeführten Verzeichnisse erfolgt ist, wird RÖSER die Kündigung bzw. den Widerspruch weiterleiten. RÖSER hat in diesem Fall allerdings keinen Einfluss auf den genauen Zeitpunkt der Sperrung bzw. Löschung der Datensätze.
§ 8 Änderung der Vertragsbedingungen und Leistungen
  1. Die Vertragsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Ferner können Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Vertragsbedingungen hiervon betroffen sind.
  2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Nutzer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung nicht schlechter gestellt und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von denen RÖSER zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
  3. Nach den vorstehenden Absätzen beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Leistungsbeschreibungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Nutzer steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Nutzer innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Nutzer wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
§ 9 Datenspeicherung, Datenschutz
  1. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass seine Eintragsdaten auch in anderen Verzeichnissen aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und veröffentlicht werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrags in elektronischen Verzeichnissen (§§ 104, 105 TKG). RÖSER wird dabei sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten.
  2. Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Name, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse des Nutzers sowie alle für die Bearbeitung der Veröffentlichung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
§ 10 Widerrufsrecht

Verbraucher i.S.d. § 13 BGB haben neben der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit gemäß § 7 dieser Nutzungsbedingungen ein einmonatiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Rudolf Röser Verlag und
Informationsdienste AG
Fritz-Erler-Straße 25
76133 Karlsruhe
Fax: (07 21) 37 19-326
E-Mail: mein-eintrag@roeser-online.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs löscht bzw. sperrt RÖSER unverzüglich die auf Grundlage dieses Vertrages aufgenommenen Datensätze und berücksichtigt dies bei bereits erfolgter Veröffentlichung in Verzeichnissen von RÖSER zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 11 Schlussbestimmungen (Übertragung von Rechten, Schriftformerfordernis, Rechtswahl, Gerichtsstand)
  1. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RÖSER auf einen Dritten übertragen.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Nutzer genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, wenn der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Nutzer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

(Stand: 12.07.2010)

1 Entsprechende Übersichten finden Sie unter: http://www.roeser-online.de/html/tb_dasoertl_uebers.html, http://www.roeser-online.de/html/tb_dastb_uebers.html, http://www.roeser-online.de/html/tb_gs_uebers.html und http://www.roeser-online.de/html/tb_gs_reg_karte.html.